Gehaltsoptimierung ist ein sensibles Thema. Unserer Erfahrung nach sind Arbeitgeber zwar immer auf der Suche nach Möglichkeiten Kosten zu sparen, jedoch ist man bei den Löhnen und Gehältern aus gutem Grund besonders sensibel und vorsichtig.
Egal welche Änderungen Sie bei Ihren Löhnen oder Gehältern vornehmen, es ist nie verkehrt frühzeitig oder parallel zur Umsetzung von Gehaltsoptimierungen eine Anrufungsauskunft nach §42 EstG zu stellen.
Gehaltserhöhung
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, wie Sie die Gehälter Kostengünstig erhöhen können. Das Einkommenssteuergesetz bietet diverse Möglichkeiten eine Gehaltserhöhung zu Gestalten. Wir erarbeiten mit Ihnen die passende Lösung.
Neueinstellung
Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich für die Gehaltsverhandlung ein optimiertes Gehalt berechnen. Hierdurch können bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer schnell über 200 Euro monatlich an Kosten gespart werden.
Mitarbeiterbindung
Der Einsatz von „Gehaltsextras“ kann deutlich zur Mitarbeiterbindung beitragen und das Abwerben von Mitarbeitern, insbesondere durch das Angebot höherer Gehälter verhindern.
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