Möglichkeiten nutzen!

Unser Einkommenssteuergesetz bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten Gehalt steuerfrei, pauschalversteuert und sozialversicherungsfrei zu zahlen. Die meisten dieser Möglichkeiten finden Sie in den §8 und §40 des EStG. Wir haben uns darauf spezialisiert, unseren Kunden dabei zu helfen, diese in der Praxis anzuwenden.

Wird beispielswiese der jährliche Bonus von 10.000 Euro brutto als Sachbezug ausbezahlt, kann eine Ersparnis von über 1800 Euro netto erzielt werden. Warum also 1800 Euro netto verschenken!

Eine Gehaltserhöhung von z.B. 100 Euro netto ist möglich, ohne das Lohnnebenkosten anfallen. Auch hier lohnt es sich einen Blick auf Ihre Gehaltsstrategie zu werfen, sofern Sie auf das gesamte Brutto Lohnnebenkosten zahlen.

Spätestens an dieser Stelle kommt oft die Frage auf, warum der Steuerberater nicht auf diese Möglichkeiten hingewiesen hat. Wir haben uns auf die Thematik spezialisiert und empfehlen trotzdem immer eine Anrufungsauskunft nach §42 EStG zu stellen, bei der wir Sie unterstützen. So erhalten Sie eine direkte Antwort von den erarbeiteten Optimierungen von Ihrem Finanzamt.